AGB

Allgemeine Gesch�sbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

1. G�eit der Bedingungen

1.1 F�e Rechtsgesch�e mit uns sind die folgenden Bestimmungen ma�ebend. Mit Annahme der ersten Lieferung erkennt der K�er die ausschlie�iche G�eit unserer Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Gesch�sbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Zusicherungen, Nebenabreden und �derungen des Vertrages bed�zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Best�gung.

G�eit unserer AGB

Soweit nicht ausdr�h etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere allgemeinen Gesch�sbedingungen f�e Angebote, Auftr�, Kaufvertr� und Lieferungen, die wir an unsere Kunden leisten. Sie gelten ebenso f�ftige Gesch�sbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr�h vereinbart werden. Abweichende allgemeine Gesch�sbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdr�h widersprechen.

 

2. Angebote, Auftragsbest�gungen/ Teil-Rechnungen/Nachtragsangebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der K�er 4 Wochen gebunden. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich best�gt wird.

2.2 Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur ann�rnd ma�ebend, soweit sie nicht ausdr�h als verbindlich bezeichnet sind. �derungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine f� K�er unzumutbare �derung erf�t.

2.3 Bei sich l�er hinziehenden Bauvorhaben / Bauma�ahmen (2 Wochen) sind wir berechtigt, zeitnah in Teil- oder Abschlagsrechnungen, die bereits durchgef� Arbeiten abzurechnen.

2.4. F�stungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns abgeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmass und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen� 15 Nr. 5 VOB/B.

3. Preise

3.1 S�liche Preise verstehen sich unverpackt ab unserem Lager Hamburg

3.2 Alle genannten Preise verstehen sich netto, zzgl. 19% MWSt., falls nicht anders ausgewiesen.

4. Lieferfristen, h�e Gewalt, Gefahr�ng

4.1 Vereinbarte Lieferzeiten k�n nur bei Erf� der dem K�er obliegenden Pflichten (z.B. vollst�ige Beibringung etwaiger bereitzustellender Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung) eingehalten werden.
Bei nachtr�ichen �derungs- oder Erg�ungsw�n des K�ers wird die Lieferfrist angemessen verl�ert.

4.2 Die Lieferfrist wird eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem K�er mitgeteilt haben.

4.3 Im �n sind wir berechtigt, die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zur�reten, wenn ein Fall h�er Gewalt vorliegt. Als h�e Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie Betriebs- oder Transportst�gen bei uns oder bei Vorlieferanten. Schadensersatzanspr�egen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind in diesen F�en ausgeschlossen.

4.4. Die Gefahr geht in allen F�en mit Absendung der Ware auf den K�er �o:p>

5. Annahmeverzug des K�ers

5.1 Nimmt der K�er die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zur�reten oder Schadenersatz wegen Nichterf� zu verlangen. Im letzteren Fall k�n wir 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entsch�gung verlangen, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen h�en tats�lichen Schaden geltend zu machen.

5.2 Statt einer Geltendmachung dieser Rechte sind wir nach Setzung und fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig �ie Ware zu verf�nd den K�er mit angemessen verl�erter Frist zu beliefern.

5.3 Der K�er kommt nicht in Annahmeverzug, solange er an der Annahme der Ware durch h�e Gewalt (Ziff. 4.3, Satz 2) gehindert ist.

5.4 Wird der Vertrag auf Wunsch des K�ers verz�t, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unserem R�en mindestens jedoch 1/2 % des Rechnungsbetrages f�en Monat, dem K�er in Rechnung zu stellen.

6. Zahlungen

6.1 Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Unberechtigte Skontoabz�rden zur�ordert.

Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an.
Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der Einl�g mit Wertstellung des Tages, an dem wir �en Gegenstand verf� Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des K�ers.

6.2.Bei einem Erstauftrag kann von uns eine Vorauszahlung f� zu liefernde Ware verlangt werden. Sobald die f�ige Summe eines unserer Konten gutgeschrieben wurde, erfolgt der Versand der Ware

6.3 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr�ig festgestellten Gegenforderungen zul�ig. Die Zur�altung von Zahlungen durch den K�er wegen Gegenanspr�aus anderen Vertragsverh�nissen ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Gesch�sverbindung mit dem K�er unser Eigentum. Sie darf nur im ordnungsgem�n Gesch�sgang entweder gegen Barzahlung oder unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterver�ert werden.
Der K�er tritt hiermit im voraus bis zur v�gen Tilgung aller unserer Forderungen gegen ihn aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen die ihm aus der Ver�erung entstehenden Forderungen in voller H�mit allen Nebenrechten an uns ab. Der K�er bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen uns gegen�rf� Eingezogene Betr� hat er sofort an uns abzuf� soweit unsere Forderungen f�ig sind.

7.2 Auf Verlangen des K�ers geben wir die uns nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen frei, soweit ihr Betrag unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% �eigt.

7.3 Bei Beeintr�tigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pf�ung der Ware, hat uns der K�er sofort unter �ersendung der ihm verf�n Unterlagen (z.B. Pf�ungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeintr�tigung entstehenden Kosten werden dem K�er belastet.

7.4 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der K�er nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpf�en, zur Sicherung zu �gnen oder sonst wie au�rhalb des ordnungsgem�n Gesch�sgangs anderen Personen zu �ssen.

7.5 Der K�er ist zur sachgem�n Lagerung der uns geh�den Ware und deren ordnungsgem�r Versicherung verpflichtet.

8. Zahlungsverzug

8.1 Kommt der K�er seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird �sein Verm� das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren er�et oder laufen Ausk�ein, die erhebliche und begr� Zweifel �eine Kreditf�gkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn - auch bei Wechseln oder sp�rer F�igkeit - sofort f�ig. Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzinsung in H�von 4% �em jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

8.2 Weiterhin sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des K�ers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zur�olen. Der K�er ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware an uns oder einen beauftragten Dritten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pf�ung der Ware durch uns gelten nicht als R�tt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt.

8.3 Auf unser Verlangen ist der K�er ferner verpflichtet, uns ein Verzeichnis s�licher bei ihm vorhandenen Waren und eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen, welche die Namen und Adressen der Schuldner und die H�der Forderungen enthalten muss, zu �tteln. Au�rdem hat der K�er auf unser Verlangen dem Schuldner die Forderungsabtretungen anzuzeigen, wobei es uns freisteht, Anzeige auch von uns aus zu machen.

9. Gew�leistung

9.1 Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sowie bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Unsere Gew�leistungspflichten k�n wir auch dadurch erf� dass wir Baugruppen durch Austauschbaugruppen ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum �o:p>

9.2 Die Gew�leistung umfasst den Ersatz fehlerhafter Teile und die Arbeitszeit am Aufstellungsort der Anlage oder im Werk. Nebenkosten wie Reisezeit, Kilometergeld, werden berechnet.

9.3 Bei Gesch�en mit Endverbrauchern sind wir berechtigt, die Durchf� unserer Gew�leistung ganz oder teilweise einem Vertragsh�ler zu �agen.

9.4 Die Gew�leistung betr� 24 Monate, beginnend vom Tag der ersten Aufstellung oder der Unterschrift einer Abnahmeerkl�ng. Der K�er darf die Unterschrift beim Abnahmetest, sofern die fehlenden Eigenschaften nicht wesentlich die Funktionsf�gkeit der Anlage beeintr�tigen, nicht verweigern. Hierbei erkannte M�el sollen innerhalb 3 Wochen beseitigt werden. W�end der Nachbesserung ist der Ablauf der Gew�leistungsfrist gehemmt.
Etwaige offensichtliche M�el sind unverz�, sp�stens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.

9.5 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung (z.B. Unm�chkeit, unangemessene Verz�ung) kann der K�er in keinem Fall einen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern allenfalls Herabsetzung des Kaufpreises oder R�gigmachung des Kaufvertrages verlangen.

9.6 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Anspr�insbesondere auf Ersatz von Sch�n, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, au�r im Fall von Vorsatz oder grober Fahrl�igkeit von uns oder unseren Erf�sgehilfen.

9.7 Eine Ersatzleistung wird nicht gew�t bei M�eln, die auf unsachgem� Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgem� Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellbedingungen, ungeeignete Schmiermittel, Transportsch�n oder ungew�iche Einfl�ur��sind.
Der Anspruch auf Gew�leistung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Ver�erungen von nicht ausdr�h dazu autorisierter Stelle an der gelieferten Ware vorgenommen werden, die von uns nicht zugelassen sind.

10. Haftung f�benpflichten

10.1 Kann die gelieferte Ware durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Nebenpflichten, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung, vom K�er nicht vertragsgem�verwendet werden, so gelten f�sere Haftung unter Ausschluss weiterer Anspr�ie Bestimmungen unter Ziffer 9 entsprechend.
Im �n haften wir bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrl�igkeit.

11. Abtretungsverbot

Die Rechte des K�ers aus den mit uns get�gten Gesch�en sind nicht �agbar.

12. Datenschutz / Referenzen

Der K�er ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Gesch�sbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

Der Auftraggeber erkl� sich ausdr�h damit einverstanden, dass er in die Referenzliste der Firma Iversen, Dimier & Cie., Nachf. e.K. aufgenommen wird, welche unter anderem auf der Homepage oder in Prospekten ver�ntlicht wird oder in Angeboten beigelegt wird. Der Auftraggeber erkl� sich zudem ausdr�h damit einverstanden, dass von den gelieferten und installierten Anlagen Fotos gefertigt und auf diese Weise auf der Homepage sowie in Prospekten ver�ntlicht werden

13. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der �n Bestimmungen nicht ber�Unwirksame Bestimmungen werden nach M�chkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der K�er Vollkaufmann, eine juristische Person des �ntlichen Rechts oder ein �ntlich rechtliches Sonderverm� ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des K�ers zu klagen.

 

II. Zus�liche Bedingungen f�tware-Leistung

1. Standardprogramme:

Der Leistungsumfang von Standard-Software (Grundsatzprogrammpakete und Branchenprogrammpaket) ist in der jeweils zugeh�en und dem Anwender (hierin K�er genannt) ausgeh�igten Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende oder zus�liche Anforderungen bed�unserer schriftlichen Best�gung.

2. Individualprogramm:

Die Programmfestlegung f�ividual-Software nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des K�ers vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage f� Programmierung.
Die Programmfestlegung ist vom K�er schriftlich zu best�gen. Anschlie�nde �derungen oder Erweiterungen m�ebenfalls schriftlich vereinbart werden.

3. Abnahme und Gew�leistung:

Die jeweils fertiggestellte Software wird in der Regel dem K�er im Rahmen eines Abnahmetests �ben, nach welchem dieser die Abnahme schriftlich zu best�gen hat. Wir leisten kostenlose Nachbesserung f�ogrammfehler, die trotz Beachtung der Bedienungsanleitung innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges auftreten. Unsere Gew�leistungspflicht entf�t, wenn vom K�er oder Dritten Eingriffe in die Software vorgenommen werden.
Im �n gelten die Gew�leistungsbestimmungen unter Ziff. I. 9 entsprechend.
Stellt sich heraus, dass St�gen oder Fehler auf Bedienungsfehler zur��sind, so sind wir berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem K�er in Rechnung zu stellen. Dasselbe giltbei Fehlern die durch St�gen des jeweiligen PC�s aufgetreten sind.

4. Urheberrecht:

Der K�er erh� an der Software einschlie�ich der gelieferten System-Software ein nicht ausschlie�iches, nicht �agbares Nutzungsrecht f� vertraglich vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte an der Software mitsamt den daraus abgeleiteten Programmen oder Programmteilen sowie an der dazugeh�en Dokumentation verbleiben in unserem Eigentum.
F�en Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung k�n wir unbeschadet weitergehender Anspr�om K�er die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Dies betr� im Fall der unbefugten Weitergabe von Software an Dritte das vom K�er aus der Weitergabe Erlangte bzw. die mit uns f� betreffende Software vereinbarte Verg� je nachdem, welcher Betrag h� ist. Die Mindest-Vertragsstrafe betr� EUR 5000,- f�en einzelnen Versto�

III. Zus�liche Bedingungen f��-Anlagenreparaturen

1. Kosten: Bei Reparaturen werden die tats�lich angefallenen Arbeits- und Wegezeiten, Fahrtkosten und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet.

2. Kostenvoranschl� gelten nur f� darin aufgef� Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und in der H�nach nur ann�rnd verbindlich.

3. Transport: Falls Anlagen zur Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder ins Herstellerwerk gebracht werden m� erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des K�ers.

4. M�el: Etwaige offensichtliche M�el sind unverz�, sp�stens innerhalb von 8 Tagen nach der Reparatur schriftlich zu melden.

5. Instandhaltungsvereinbarungen: Dem K�er wird der Abschluss von Instandhaltungsvereinbarungen / Wartungen empfohlen.

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