AGB
I. Allgemeine
Bestimmungen
1. G�eit der
Bedingungen
1.1 F�e
Rechtsgesch�e mit uns sind die folgenden Bestimmungen ma�ebend. Mit Annahme
der ersten Lieferung erkennt der K�er die ausschlie�iche G�eit unserer
Bedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner
Gesch�sbedingungen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart
ist.
1.2 Zusicherungen,
Nebenabreden und �derungen des Vertrages bed�zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Best�gung.
G�eit unserer AGB
Soweit nicht
ausdr�h etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere allgemeinen
Gesch�sbedingungen f�e Angebote, Auftr�, Kaufvertr� und Lieferungen,
die wir an unsere Kunden leisten. Sie gelten ebenso f�ftige
Gesch�sbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr�h vereinbart
werden. Abweichende allgemeine Gesch�sbedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdr�h widersprechen.
2. Angebote, Auftragsbest�gungen/
Teil-Rechnungen/Nachtragsangebote
2.1 Unsere Angebote
sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der K�er 4 Wochen gebunden.
Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich
best�gt wird.
2.2 Abbildungen und
Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur ann�rnd ma�ebend, soweit sie
nicht ausdr�h als verbindlich bezeichnet sind. �derungen der Modelle,
Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der
Vertragsgegenstand keine f� K�er unzumutbare �derung erf�t.
2.3 Bei sich l�er
hinziehenden Bauvorhaben / Bauma�ahmen (2 Wochen) sind wir berechtigt, zeitnah
in Teil- oder Abschlagsrechnungen, die bereits durchgef� Arbeiten
abzurechnen.
2.4. F�stungen,
die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung
abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von uns
abgeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmass
und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von
Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen� � 15 Nr. 5 VOB/B.
3. Preise
3.1 S�liche Preise
verstehen sich unverpackt ab unserem Lager Hamburg
3.2 Alle genannten
Preise verstehen sich netto, zzgl. 19% MWSt., falls nicht anders ausgewiesen.
4. Lieferfristen,
h�e Gewalt, Gefahr�ng
4.1 Vereinbarte Lieferzeiten k�n nur bei Erf� der dem
K�er obliegenden Pflichten (z.B. vollst�ige Beibringung etwaiger
bereitzustellender Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung)
eingehalten werden.
Bei nachtr�ichen �derungs- oder Erg�ungsw�n des K�ers wird die
Lieferfrist angemessen verl�ert.
4.2 Die Lieferfrist
wird eingehalten, wenn wir bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die
Versandbereitschaft dem K�er mitgeteilt haben.
4.3 Im �n sind
wir berechtigt, die Lieferungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben
oder vom Vertrag ganz oder teilweise zur�reten, wenn ein Fall h�er
Gewalt vorliegt. Als h�e Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr,
Eingriffe von hoher Hand, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel
sowie Betriebs- oder Transportst�gen bei uns oder bei Vorlieferanten.
Schadensersatzanspr�egen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung
sind in diesen F�en ausgeschlossen.
4.4. Die Gefahr geht in allen F�en mit Absendung der Ware auf den K�er �o:p>
5. Annahmeverzug des
K�ers
5.1 Nimmt der K�er
die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf
einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zur�reten oder Schadenersatz
wegen Nichterf� zu verlangen. Im letzteren Fall k�n wir 15% des
Kaufpreises ohne Nachweis als Entsch�gung verlangen, sofern nicht
nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten
uns vor, einen h�en tats�lichen Schaden geltend zu machen.
5.2 Statt einer
Geltendmachung dieser Rechte sind wir nach Setzung und fruchtlosen Ablauf einer
angemessenen Frist berechtigt, anderweitig �ie Ware zu verf�nd den
K�er mit angemessen verl�erter Frist zu beliefern.
5.3 Der K�er kommt
nicht in Annahmeverzug, solange er an der Annahme der Ware durch h�e Gewalt
(Ziff. 4.3, Satz 2) gehindert ist.
5.4 Wird der Vertrag
auf Wunsch des K�ers verz�t, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat
nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden
Kosten, bei Lagerung in unserem R�en mindestens jedoch 1/2 % des
Rechnungsbetrages f�en Monat, dem K�er in Rechnung zu stellen.
6. Zahlungen
6.1 Alle Rechnungen
sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Unberechtigte
Skontoabz�rden zur�ordert.
Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an.
Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der
Einl�g mit Wertstellung des Tages, an dem wir �en Gegenstand verf�
Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des K�ers.
6.2.� Bei einem Erstauftrag kann von uns eine
Vorauszahlung f� zu liefernde Ware verlangt werden. Sobald die f�ige
Summe eines unserer Konten gutgeschrieben wurde, erfolgt der Versand der Ware
6.3 Die Aufrechnung
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr�ig festgestellten Gegenforderungen
zul�ig. Die Zur�altung von Zahlungen durch den K�er wegen
Gegenanspr�aus anderen Vertragsverh�nissen ist ausgeschlossen.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer
Forderungen aus der Gesch�sverbindung mit dem K�er unser Eigentum. Sie darf
nur im ordnungsgem�n Gesch�sgang entweder gegen Barzahlung oder unter
Weitergabe des Eigentumsvorbehalts weiterver�ert werden.
Der K�er tritt hiermit im voraus bis zur v�gen Tilgung aller unserer
Forderungen gegen ihn aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen die ihm
aus der Ver�erung entstehenden Forderungen in voller H�mit allen
Nebenrechten an uns ab. Der K�er bleibt zum Einzug dieser Forderungen
berechtigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen uns gegen�rf�
Eingezogene Betr� hat er sofort an uns abzuf� soweit unsere Forderungen
f�ig sind.
7.2 Auf Verlangen des
K�ers geben wir die uns nach den vorstehenden Bedingungen abgetretenen
Forderungen frei, soweit ihr Betrag unsere zu sichernden Forderungen um mehr
als 20% �eigt.
7.3 Bei
Beeintr�tigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei
Beschlagnahme oder Pf�ung der Ware, hat uns der K�er sofort unter
�ersendung der ihm verf�n Unterlagen (z.B. Pf�ungsprotokoll) zu
benachrichtigen und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Die uns
durch die Rechtsbeeintr�tigung entstehenden Kosten werden dem K�er
belastet.
7.4 Solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, ist der K�er nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpf�en,
zur Sicherung zu �gnen oder sonst wie au�rhalb des ordnungsgem�n
Gesch�sgangs anderen Personen zu �ssen.
7.5 Der K�er ist zur
sachgem�n Lagerung der uns geh�den Ware und deren ordnungsgem�r
Versicherung verpflichtet.
8. Zahlungsverzug
8.1 Kommt der K�er
seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt
ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird �sein Verm� das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren er�et oder
laufen Ausk�ein, die erhebliche und begr� Zweifel �eine
Kreditf�gkeit aufkommen lassen, so wird unsere Gesamtforderung gegen ihn -
auch bei Wechseln oder sp�rer F�igkeit - sofort f�ig. Vom Eintritt des
Verzuges an sind wir berechtigt, Verzinsung in H�von 4% �em jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
8.2 Weiterhin sind wir
bei vertragswidrigem Verhalten des K�ers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zur�olen.
Der K�er ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware an uns oder einen
beauftragten Dritten herauszugeben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
sowie die Pf�ung der Ware durch uns gelten nicht als R�tt vom Vertrag,
sofern nicht das Abzahlungsgesetz etwas anderes bestimmt.
8.3 Auf unser
Verlangen ist der K�er ferner verpflichtet, uns ein Verzeichnis s�licher
bei ihm vorhandenen Waren und eine Aufstellung der an uns abgetretenen
Forderungen, welche die Namen und Adressen der Schuldner und die H�der
Forderungen enthalten muss, zu �tteln. Au�rdem hat der K�er auf unser
Verlangen dem Schuldner die Forderungsabtretungen anzuzeigen, wobei es uns
freisteht, Anzeige auch von uns aus zu machen.
9. Gew�leistung
9.1 Wir verpflichten uns bei mangelhafter Lieferung oder Leistung sowie bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz der fehlerhaften Teile. Unsere Gew�leistungspflichten k�n wir auch dadurch erf� dass wir Baugruppen durch Austauschbaugruppen ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum �o:p>
9.2 Die Gew�leistung
umfasst den Ersatz fehlerhafter Teile und die Arbeitszeit am Aufstellungsort
der Anlage oder im Werk. Nebenkosten wie Reisezeit, Kilometergeld, werden
berechnet.
9.3 Bei Gesch�en mit
Endverbrauchern sind wir berechtigt, die Durchf� unserer Gew�leistung
ganz oder teilweise einem Vertragsh�ler zu �agen.
9.4 Die Gew�leistung betr� 24 Monate, beginnend vom Tag der
ersten Aufstellung oder der Unterschrift einer Abnahmeerkl�ng. Der K�er
darf die Unterschrift beim Abnahmetest, sofern die fehlenden Eigenschaften
nicht wesentlich die Funktionsf�gkeit der Anlage beeintr�tigen, nicht
verweigern. Hierbei erkannte M�el sollen innerhalb 3 Wochen beseitigt werden.
W�end der Nachbesserung ist der Ablauf der Gew�leistungsfrist gehemmt.
Etwaige offensichtliche M�el sind unverz�, sp�stens innerhalb von 8
Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.
9.5 Bei Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung (z.B. Unm�chkeit, unangemessene
Verz�ung) kann der K�er in keinem Fall einen Schadensersatzanspruch
geltend machen, sondern allenfalls Herabsetzung des Kaufpreises oder
R�gigmachung des Kaufvertrages verlangen.
9.6 Ausgeschlossen
sind alle weitergehenden Anspr�insbesondere auf Ersatz von Sch�n, die
nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, au�r im Fall von Vorsatz
oder grober Fahrl�igkeit von uns oder unseren Erf�sgehilfen.
9.7 Eine
Ersatzleistung wird nicht gew�t bei M�eln, die auf unsachgem� Bedienung
oder Behandlung, unterlassene oder unsachgem� Wartung, Nichtbeachtung von
Aufstellbedingungen, ungeeignete Schmiermittel, Transportsch�n oder
ungew�iche Einfl�ur��sind.
Der Anspruch auf Gew�leistung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn
Reparaturen oder Ver�erungen von nicht ausdr�h dazu autorisierter Stelle
an der gelieferten Ware vorgenommen werden, die von uns nicht zugelassen sind.
10. Haftung f�benpflichten
10.1 Kann die gelieferte Ware durch schuldhafte Verletzung der uns
obliegenden Nebenpflichten, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung
oder Anleitung, vom K�er nicht vertragsgem�verwendet werden, so gelten f�sere Haftung unter Ausschluss weiterer Anspr�ie Bestimmungen unter
Ziffer 9 entsprechend.
Im �n haften wir bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter
Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrl�igkeit.
11. Abtretungsverbot
Die Rechte des K�ers
aus den mit uns get�gten Gesch�en sind nicht �agbar.
12. Datenschutz / Referenzen
Der K�er ist damit
einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Gesch�sbeziehung zugehenden
personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch
verarbeitet werden.
Der Auftraggeber
erkl� sich ausdr�h damit einverstanden, dass er in die Referenzliste der
Firma Iversen, Dimier & Cie., Nachf. e.K. aufgenommen wird, welche unter
anderem auf der Homepage oder in Prospekten ver�ntlicht wird oder in
Angeboten beigelegt wird. Der Auftraggeber erkl� sich zudem ausdr�h
damit einverstanden, dass von den gelieferten und installierten Anlagen Fotos
gefertigt und auf diese Weise auf der Homepage sowie in Prospekten
ver�ntlicht werden
13.
Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser
Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der �n
Bestimmungen nicht ber�Unwirksame Bestimmungen werden nach M�chkeit
durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten
wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg,
wenn der K�er Vollkaufmann, eine juristische Person des �ntlichen Rechts
oder ein �ntlich rechtliches Sonderverm� ist. In diesem Fall sind wir
jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des K�ers zu klagen.
II. Zus�liche
Bedingungen f�tware-Leistung
1.
Standardprogramme:
Der Leistungsumfang von
Standard-Software (Grundsatzprogrammpakete und Branchenprogrammpaket) ist in
der jeweils zugeh�en und dem Anwender (hierin K�er genannt) ausgeh�igten
Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichende oder zus�liche Anforderungen
bed�unserer schriftlichen Best�gung.
2.
Individualprogramm:
Die Programmfestlegung f�ividual-Software nach ihrem
Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des K�ers
vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage f� Programmierung.
Die Programmfestlegung ist vom K�er schriftlich zu best�gen. Anschlie�nde
�derungen oder Erweiterungen m�ebenfalls schriftlich vereinbart werden.
3. Abnahme und
Gew�leistung:
Die jeweils fertiggestellte Software wird in der Regel dem K�er
im Rahmen eines Abnahmetests �ben, nach welchem dieser die Abnahme
schriftlich zu best�gen hat. Wir leisten kostenlose Nachbesserung f�ogrammfehler, die trotz Beachtung der Bedienungsanleitung innerhalb von 6
Monaten nach Abnahme im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges auftreten.
Unsere Gew�leistungspflicht entf�t, wenn vom K�er oder Dritten Eingriffe
in die Software vorgenommen werden.
Im �n gelten die Gew�leistungsbestimmungen unter Ziff. I. 9
entsprechend.
Stellt sich heraus, dass St�gen oder Fehler auf Bedienungsfehler
zur��sind, so sind wir berechtigt, die durch die Fehlersuche
entstandenen Kosten dem K�er in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt� bei Fehlern die durch St�gen des
jeweiligen PC�s aufgetreten sind.
4. Urheberrecht:
Der K�er erh� an der Software einschlie�ich der gelieferten
System-Software ein nicht ausschlie�iches, nicht �agbares Nutzungsrecht
f� vertraglich vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte an der Software
mitsamt den daraus abgeleiteten Programmen oder Programmteilen sowie an der
dazugeh�en Dokumentation verbleiben in unserem Eigentum.
F�en Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung k�n wir
unbeschadet weitergehender Anspr�om K�er die Zahlung einer
Vertragsstrafe verlangen. Dies betr� im Fall der unbefugten Weitergabe von
Software an Dritte das vom K�er aus der Weitergabe Erlangte bzw. die mit uns
f� betreffende Software vereinbarte Verg� je nachdem, welcher Betrag
h� ist. Die Mindest-Vertragsstrafe betr� EUR 5000,- f�en einzelnen
Versto�
III. Zus�liche
Bedingungen f��-Anlagenreparaturen
1. Kosten:
Bei Reparaturen werden die tats�lich angefallenen Arbeits- und Wegezeiten,
Fahrtkosten und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet.
2. Kostenvoranschl� gelten nur f� darin aufgef� Arbeiten. Sie sind nur in
schriftlicher Form und in der H�nach nur ann�rnd verbindlich.
3. Transport:
Falls Anlagen zur Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder ins Herstellerwerk
gebracht werden m� erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des
K�ers.
4. M�el:
Etwaige offensichtliche M�el sind unverz�, sp�stens innerhalb von 8
Tagen nach der Reparatur schriftlich zu melden.
5. Instandhaltungsvereinbarungen: Dem K�er wird der Abschluss von
Instandhaltungsvereinbarungen / Wartungen empfohlen.
